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#Anmeldung Schweiz

Behördliche Anmeldung einer Zweigniederlassung

Anmelden in der Schweiz - wozu?

Eine Limited sitzt in England. Wozu also eine solche Firma in der Schweiz anmelden? Antwort: Limiteds müssen auch nicht immer in der Schweiz anmeldet werden, das wäre für die Engländer sonst reichlich umständlich, sondern immer nur dann, wenn die Geschäftsleitung der Gesellschaft in der Schweiz ansässig ist bzw. wenn eine Betriebsstätte in der Schweiz errichtet wird.

Hintergrund ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen England und der Schweiz, das besagt, dass eine Gesellschaft immer dort ihre Steuern abführen muss, wo ihr Verwaltungssitz liegt. Die Pflicht zur Anmeldung hat also zum einen steuerrechtliche Hintergründe.

Zum anderen gelten auf Schweizer Territorium die Schweizer Gesetze. Es wird – bis auf das Gesellschaftsrecht, nach dem sich eine Limited konstituiert – also nicht etwa generell englisches Recht damit importiert. Speziell die Schweizer Handelsregisterverordnung (HRegV) schreibt vor, dass eine ausländische Kapitalgesellschaft, die ihre Geschäfte in der Schweiz aufnimmt, in das Handelsregister eingetragen werden muss.

Die wesentlichen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer in der Schweiz ansässigen Limited sind demnach also die Anmeldung beim Steuer- und beim Handelsregisteramt. Erst dann kann eine "Schweizer Limited" ihre Geschäftstätigkeit vollständig aufnehmen.

Anders verhält es sich, wenn die Gesellschaft nicht von der Schweiz aus betrieben wird. Ein solcher Sachverhalt ist den Schweizer Behörden allerdings im Zweifelsfalle auch nachzuweisen, die sich selten mit unbelegten Auskünften begnügen, sondern entsprechende Belege vorgeführt bekommen wollen, schliesslich geht es um Steuereinnahmen.

Für die Anmeldung zuständig sind der oder die Geschäftsführer, die die Gesellschaft rechtlich vertreten.

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