Nein, es gibt keinerlei Einschränkung hinsichtlich der Nationalität von Inhabern und Geschäftsführern bei der Gründung einer Limited Company in England. Ebenso ist deren Wohnsitz unerheblich für eine Firmengründung. Allerdings: Soll eine Zweigniederlassung der Limited in das Schweizer Handelsregister eingetragen werden, so muss mindestens einer der Geschäftsführer in der Schweiz ansässig sein.
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