Haftungsschutz braucht man nicht in guten Zeiten. Doch dass die Zeiten nicht immer gut sind und es bleiben, bekommen wir gerade im Moment wieder eindrucksvoll gezeigt. Sicherheit - so etwas gibt es im Geschäftsleben schlichtweg nicht. Sich ständig verändernde Märkte, neue aggressive oder auch findige Konkurrenten oder/und die schlechte Zahlungsmoral von Kunden können jederzeit auch kerngesunde Unternehmen in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Das Problem: Unternehmer, die als Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft organisiert ist, haben keinerlei Haftungsschutz.
Einzelfirma & Kollektivgesellschaft: Firmenkonkurs = Privatkonkurs
Geht die "Firma" hier in Konkurs gehen damit auch alle Beteiligten in Konkurs, da ein Einzelunternehmer oder die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft immer persönlich haften. Im letzten Fall sogar unbeschränkt und solidarisch: Die Gläubiger können hier von jedem einzelnen Gesellschafter die gesamte geschuldete Summe verlangen. Durch einen Konkurs - und damit einen ruinierten Leumund bei Banken - wird nach dem Scheitern oft auch ein geschäftlicher Neustart vereitelt, da für einen Wiederaufbau nicht nur die Mittel, sondern nun auch die Bonität fehlen. Der Volksmund nennt das Schuldenfalle.
Gesellschaftsformen wie die GmbH oder AG schaffen hier Abhilfe: Sie trennen rechtlich die Gesellschaft von den Gesellschaftern und bieten damit einen zuverlässigen Haftungsschutz. Die Firma haftet für Ihre Verbindlichkeiten selbst, nicht jedoch die Inhaber, die im Falle einer Insolvenz unbeschadet bleiben, da zur Befriedigung der Gläubiger nur das Vermögen der Firma - nicht jedoch deren Privatvermögen herangezogen werden kann.
Das Problem: GmbH und AG sind sehr teuer in der Gründung und es müssen 20'000 bzw. 100'000 Franken Stammkapital vorhanden sein. Geld das schlichtweg nicht jeder auf dem Konto herumliegen hat. Haftungsschutz bleibt in der Schweiz somit nur vergleichsweise betuchten oder fremdfinanzierten Unternehmern vorbehalten.
Haftungsschutz in England ist deutlich preiswerter als in der Schweiz
Der englische Gesetzgeber hat diese Problematik von Anfang an gesehen und hat Haftungsschutz für Unternehmer nicht vom Vorhandensein von Startkapital abhängig gemacht. In England ist es schon seit jeher möglich eine Gesellschaft mit Haftungsschutz für die Betreiber auch ohne nennenswertes Stammkapital zu gründen. Für die Registrierung einer Company Limited by Shares (LTD) - dem direkten Gegenstück zur Schweizerischen GmbH - genügt eine Stammeinlage vom 1.- Pfund. Es kann beliebig mehr einbezahlt werden, jedoch gibt es keine Vorschriften zum Mindestkapital, so dass jedermann völlig unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten in den Genuss eines Haftungsschutzes für seine Geschäfte kommen kann.
Der neueren EU-Rechtsprechung zufolge, der auch die Schweiz gefolgt ist, greift dieser Haftungsschutz auch dann, wenn eine Firma in England gegründet und dann in der Schweiz eingesetzt wird. Der Haftungsschutz gilt prinzipiell weltweit. So ist es heutzutage auch Schweizer Unternehmern möglich, sich der Vorzüge des englischen Gesellschaftsrechts zu bedienen und Haftungsschutz preiswert einzukaufen, obwohl Sie gar nicht in England, sondern in der Schweiz ansässig sind.