Gerade bei Existenzgründern ist eine bedachtsame Wahl der Rechtsform sehr wichtig, denn guten Ideen und stürmischem Tatendrang stehen oft wenig oder gar keine Erfahrung im Geschäftsleben gegenüber. Das Problem: Die Wahl der Rechtsform steht bei Existenzgründern nicht selten an letzter Stelle und oft wird einfach aus finanziellen und zeitlichen Gründen eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft gegründet. Beide sind nach wie vor die Rechtsformen, die den geringsten Aufwand mit sich bringen und die am wenigstens kosten – vor allem im Gegensatz zur einer teuren GmbH und der noch teureren AG. Nicht selten wird das Thema Rechtsformwahl deshalb einfach auf später vertagt – und dann ward es in der Regel nie wieder gesehen.
Dem gegenüber steht die kalte Schweizer Statistik im Hinblick auf die Überlebensrate von Neugründungen. Egal welche Branche, egal welcher Kanton – nach fünf Jahren gibt es laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) in Neuchâtel rund 50 % der Unternehmen nicht mehr, was sich mit der Statistik aus Ländern wie etwa Deutschland deckt. Die Hälfte aller Existenzgründungen überlebt auch hier die ersten fünf Jahre nicht, wobei vor allem Kleinunternehmer und weitaus weniger größere Unternehmen auf der Strecke bleiben. Was bleibt, sind nach Jahren harter Arbeit nicht selten ein Schulden- und Trümmerhaufen.
Etwa 14'081 Konkursverfahren wurden im Jahre 2021 in der Schweiz eröffnet. Die Gründe für das Scheitern sind dabei so vielfältig, wie das Geschäftsleben selbst: Mal lässt sich ein Produkt oder eine Dienstleistung durch sich ständig veränderte Märkte schlechter oder gar nicht mehr absetzen. Mal betreibt die Konkurrenz eine aggressive Preis- und Verdrängungspolitik. Oder die Kunden zahlen einfach ihre Rechnungen nicht. Völlig entgegen der landläufigen Meinung ist ein Konkurs nicht immer durch Misswirtschaft und schlechtes Management selbst verschuldet.
Haftungsschutz merkt man nicht in guten Zeiten
Das Abstraktum Haftungsschutz - man kann es nicht riechen und nicht sehen -, merkt man nicht in guten Zeiten, denn es offenbart seine Vorteile erst dann, wenn es meistens schon zu spät ist: Während Einzelunternehmer und die Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft bei einem Firmenkonkurs auch privat mit allem was sie haben in Konkurs gehen, lässt sich mit einem Firmenmantel zumindest das Schlimmste verhindern und das Privatvermögen retten.
Während das bislang in der Schweiz nur mit einer preisintensiven GmbH oder AG möglich war, bietet die englische Limited nun genau denselben Schutz, allerdings zu einem Bruchteil der bisherigen Kosten, da sich der Haftungsschutz dieser englischen Rechtsform auch in der Schweiz uneingeschränkt entfaltet, so dass ein kleines Budget nicht mehr mit fehlendem Haftungsschutz einhergehen muss.
Eine Limited Company kann sich im Gegensatz zur GmbH oder AG wirklich absolut jeder leisten, so dass eine vernünftige private Absicherung deshalb im Jahre 2022 auch ganz sicher keine Frage des Geldbeutels mehr ist.