Wir registrieren für Sie schnell und kostengünstig britische Gesellschaften in London, wobei grundsätzlich alle verfügbaren Rechtsformen zur Verfügung stehen. Die mit Abstand populärste Rechtsform ist die Private Company Limited by Shares (LTD), die das direkte Gegenstück zu einer GmbH in Schweiz darstellt, und die deshalb auch in der Schweiz als kostengünstiger GmbH-Ersatz verwendet werden kann.
Für die Gründung einer englischen Limited Company ist eine englische Geschäftsanschrift (Registered Office) erforderlich, die in allen Gründungspaketen für die ersten 12 Monate mit enthalten ist, und die die Weiterleitung von Behördenpost beinhaltet. Diese Anschrift kann als Firmenanschrift verwendet werden z.B. auf dem Firmenbriefpapier oder im Impressum einer Webseite.
Zu allen Firmengründungen erhältlich sind behördlich oder notariell beglaubigte Firmenunterlagen mit einer so genannten Apostille, die Sie z.B. für die Anmeldung einer Zweigniederlassung in der Schweiz benötigen oder auch für die Eröffnung eines Bankkontos. Auch beglaubigte Übersetzungen eines beeidigten und an Gerichten zugelassenen Übersetzers sind erhältlich, die auch standardmässig in allen Schweiz-Gründungspaketen enthalten sind.
Gerne sind wir Ihnen auch bei der Eröffnung eines Firmenbankkontos behilflich und sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei einer Kontoeröffnung für Ihre neue Gesellschaft. Eine Kontoeröffnung ist dabei sowohl in der Schweiz als auch in England möglich. Darüber hinaus sind zahlreiche weitere Länder für eine Kontoeröffnung verfügbar, wobei sich die optimale Auswahl des Landes und der Bank immer nach dem konkreten Fall und den jeweiligen Gegebenheiten richtet.
Englische Firmen haben nach der Gründung der Gesellschaft eine Reihe von Pflichten wie etwa die Einreichung eines jährlichen Gesellschaftsberichts und einer Bilanz. Diese Pflichten gelten prinzipiell für jede Gesellschaft, einerlei ob sie in England oder ausserhalb betrieben wird und auch, wenn eine Gesellschaft ruhend ist. Wir bieten deshalb auch die Verwaltung von Firmen an, die die Erledigung sämtlicher während eines Jahres anfallender administrativer Aufgaben zum Inhalt hat, und die verhindert, dass eine Gesellschaft aufgrund verspäteter oder fehlender Einreichungen mit Bussgeldern belegt wird, oder dass diese gar von Amts wegen gelöscht wird, so dass Sie nach der Gründung der Gesellschaft keine böse Überraschung erleben müssen.
Eine englische Limited kann auch in der Schweiz betrieben werden, wo Sie als preiswerter GmbH-Ersatz fungiert, mit allen Vorzügen einer GmbH, aber zu drastisch reduzierten Kosten. Bei uns erhältlich sind dazu auch die für die Anmeldung einer Zweigniederlassung erforderlichen Antragsunterlagen. Wir verfügen in diesem Bereich über jahrelange Erfahrung in der gesamten Schweiz.
Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, als Inhaber einer Gesellschaft nicht öffentlich in Erscheinung treten möchten, so können wir für eine Firmengründung einen Treuhänder stellen (Nominee Shareholder), der Sie vertritt, so dass Sie selbst nicht als Inhaber recherchierbar sind und in den Firmenunterlagen aufgeführt. Die Stellung eines solchen Stellvertreters geht mit einem Zusatzvertrag (Treuhandvereinbarung) einher, in dem sämtliche Rechte, die sich aus den gehaltenen Anteilen ergeben an den eigentlichen Eigentümer abgetreten werden. Dieser Treuhand-Service ist in unseren Nominee-Gründungspaketen enthalten.
Unserbietet zahlreiche Anleitungen und Arbeitshilfen, die Ihnen die Inbetriebnahme Ihrer neuen Limited Company so einfach wie möglich machen.
Unser freundliches und kompetentes Serviceteam steht Ihnen auch nach der Gründung jederzeit per Chat, Telefon oder per Email zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen. Bitte beachten Sie in diesem Kontext, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung anbieten.