Selbst im Zeitalter von Email und Internet gestaltet sich die Gründung einer Schweizer GmbH oder AG im Prinzip noch genauso wie vor 100 Jahren: Erst werden von der Sekretärin Papierdokumente angefertigt. Ein Notar bestempelt diese dann hochfeierlich und schickt diese dann per Post oder Kurier zum Handelsregisteramt. Dort werden die Unterlagen dann - wenn sie irgendwann einmal dran sind -, aus einem Stapel gefischt, geprüft und weiter von Hand bearbeitet. Aber nur, wenn der Amtsvorsteher stammend aus dem Jahre 1936, dem auch ebenso feierlich zustimmt.
Auch in England war das vor dem Anbrechen des Internetzeitalters nicht anders. Heute hingegen kann man beim englischen Handelsregisteramt, dem Companies House in Cardiff, über die Sitten und Bräuche vergangener Zeiten nur noch herzhaft lachen, denn 94 % der jährlich etwa 650'000 Neugründungen in England werden inzwischen vollständig elektronisch abgewickelt, wie der Annual Report 2018/19 des Companies House Papier erscheint den Engländern generell inzwischen nicht mehr zeitgemäß, hauptsächlich aus Zeit-, Kosten- und aUmweltschutzgründen, so dass neben den Firmengründung auch spätere Änderungen und selbst die Einreichung eines Jahresabschlusses inzwischen alles fast ausschliesslich elektronisch erfolgen. Dazu erhält jede Firma einen Online-Zugang (WebFiling), mit dem ähnlich wie beim Online-Banking, Änderungs- und sonstige Mitteilungen direkt an das Handelsregister übermittelt werden können - und das in Sekundenschnelle.eindrucksvoll belegt.
Papier erscheint den Engländern generell inzwischen nicht mehr zeitgemäß, hauptsächlich aus Zeit-, Kosten- und Umweltschutzgründen, so dass neben den Firmengründung auch spätere Änderungen und selbst die Einreichung eines Jahresabschlusses inzwischen alles fast ausschliesslich elektronisch erfolgen. Dazu erhält jede Firma einen Online-Zugang (WebFiling), mit dem ähnlich wie beim Online-Banking, Änderungs- und sonstige Mitteilungen direkt an das Handelsregister übermittelt werden können - und das in Sekundenschnelle.
Die Gründung einer Limited Company reduziert sich so auf wenige Stunden bis maximal einen Werktag, was einzigartig ist in Europa - und wovon ganz Europa inzwischen auch profitieren kann. Denn die Gesellschaften sind mit der Eintragung in England sofort auch international rechtsfähig. Das bedeutet, es können direkt nach der Eintragung in England bereits Verträge unterschrieben und die Firma kann für den Aussenauftritt verwendet werden.