Einmal am Boden, immer am Boden lautet oftmals die Devise nach einem Konkurs, denn nicht nur, dass durch Betreibungen das Konto und nicht selten auch die Wohnung oder Büro leergeräumt werden, sondern es wird in der Regel auch ein geschäftlicher Neustart damit unmöglich gemacht, da kein Rappen mehr übrig bleibt, der wieder in den Aufbau eines neuen Geschäftsbetrieb gesteckt werden könnte. Bis alle Gläubiger befriedigt sind vergehen mitunter Monate oder auch ganze Jahre, in denen die Geschäftstätigkeit durch ständige Betreibungen weitgehend brachliegt und wobei viel Zeit für Nichts vergeudet wird.
Die britische Limited Company hat sich hier in den letzten Jahren als probates Mittel entpuppt, den Teufelskreis, den der Volksmund Schuldenfalle nennt, zu durchbrechen. Zu diesem Zweck wird einfach eine Auffanggesellschaft ins Leben gerufen, die den bisherigen Betrieb fortführt. In unveränderter Form oder mit einem überarbeiteten oder auch einem ganz anderen Geschäftskonzept.
Eine geschickt gewählte Gesellschafterstruktur kann dabei verhindern, dass es zu Zugriffen durch bestehende Gläubiger auf die neuerwirtschafteten Firmengelder kommen kann, die sicher geschützt sind. Die bisherigen Betreiber können jedoch weiterhin als Geschäftsführer tätig sein.
Der Effekt: Das neu verdiente Geld kann in das neue Unternehmen reinvestiert werden um so einen Wiederaufbau zu ermöglichen, der stark ins Wanken gerät, wenn permanent Gelder durch Gläubiger entzogen werden. Eine solche Konstruktion kann temporär eingesetzt werden um eine akute Problemsituation zu meistern. Sie kann aber auch über Jahre hinweg beibehalten werden, je nachdem, wie gravierend der Konkurs war bzw. seine Folgen noch immer sind.
Auch hier wieder zeichnet sich die englische Limited durch ihre Schnelligkeit, die geringen Kosten und den fehlenden Stammkapitalzwang aus. Gerade wenn das Geld knapp, sind kostenintensive Lösungen ja eher unerwünscht, sondern nur eine möglichst günstige Lösung ist hier zweckmässig und willkommen.
Unser Einsteiger-Gründungspaket ermöglicht Ihnen die Gründung einer englischen Gesellschaft zu einem sehr günstigen Preis. Die Eintragung der Gesellschaft in das englische Handelsregister [Companies House] erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
Für die schnelle Inbetriebnahme einer Limited in der Schweiz haben wir verschiedene Gründungspakete zusammengestellt, die schlüsselfertig alle Firmenunterlagen und Beglaubigungen enthalten, die Sie für die Anmeldung einer Zweigniederlassung Vorort benötigen.
Spezielle Situationen erfordern zuweilen spezielle Lösungen: Ist für Ihr geschäftliches Fortkommen eine erhöhte Diskretion von Nöten, so sind unsere Nominee-Pakete das Passende, bei denen die Gesellschaftsanteile treuhänderisch durch uns verwaltet werden (Nominee Shareholder).