Es ist nie zu spät – das gilt auch und vor allem für einen Wechsel der Rechtsform. Wer bereits eine Einzelbetrieb oder eine Kollektivgesellschaft hat, muss dennoch nicht auf Haftungsschutz für seine Geschäfte verzichten, sondern kann jederzeit umfirmieren und aus seinem Unternehmen eine Limited Company machen.
Der Wechsel zu einer englischen Limited ist dabei denkbar einfach: Es muss nichts kompliziert umgewandelt und übertragen werden, wie es beim Übergang zu einer GmbH oder Aktiengesellschaft der Fall wäre, bei denen zunächst eine Bilanz erstellt werden muss, die durch einen zugelassenen Revisor überprüft werden muss. Da es sich dann um eine so genannte qualifizierte Gründung handelt, schnellen hier auch die Gründungskosten für die GmbH insgesamt in deutlich die Höhe. Prädikat: Sehr euer und vor allem auch sehr langatmig.
Bei einer Limited-Gründung fällt das alles weg. Deshalb braucht es dafür auch keine teuren Berater oder Anwälte. Es wird einfach – innerhalb von 24 Stunden - eine Limited Company gegründet, die dann im Anschluss angemeldet und an die Stelle der bestehenden Rechtsform gesetzt wird und die die Geschäfte dann einfach übernimmt.
Die bisherige Firma wird dann im zweiten Schritt irgendwann einfach liquidiert und abgemeldet, wobei beides unabhängig voneinander auch beliebig lange parallel laufen kann, so dass ein fliessender Übergang ohne Zeitdruck möglich ist: Abgemeldet wird das alte Unternehmen erst, wenn die neue Limited vollständig installiert und funktionstüchtig ist.
Auch hier hat die englische Limited gegenüber einer GmbH oder AG kosten- und zeitmässig wieder die Nase vorn, da sich die Überführung einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft zu einem Bruchteil der Kosten realisieren lässt. Vor allem braucht man auch keine 20‘000 Franken an , so dass der Wechsel zur einer Rechtsform mit Haftungsschutz nicht mehr am fehlenden Budget scheitern muss, denn die Umwandlung in eine Limited Company kann sich einfach jeder leisten.