Sowohl in der Schweiz als auch in England gibt es für Unternehmer verschiedene Rechts- oder Gesellschaftsformen, die einen Zusammenschluss von mehreren Geschäftsleuten rechtlich ausgestalten. Die englische Private Company limited by Shares (LTD) ist dabei das direkte Gegenstück zur Schweizer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
WeiterlesenDie Gründung englischen Limited Company ist für Schweizer Verhältnisse erstaunlich einfach, denn es ist kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, sondern jedermann kann eine Limited einfach selbst gründen - und das innerhalb eines Werktags.
WeiterlesenEine Limited Company ist ebenso wie die Schweizer GmbH eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, was bedeutet, dass die Haftung der Inhaber - nicht etwa die Haftung der Gesellschaft selbst - beschränkt ist.
WeiterlesenDie Gründung einer englischen Limited Company setzt das Vorhandensein einer englischen Geschäftsanschrift für die Firma voraus, denn ohne englische Anschrift ist es nicht möglich eine Gesellschaft nach englischem Recht zu gründen.
WeiterlesenJede Firma braucht einen Namen - das ist auch in England nicht anders. Die wichtigste Voraussetzung für die Genehmigung eines Firmennamens ist, dass es in England noch keine eingetragene Firma mit dem gewünschten oder auch einem sehr ähnlichen Namen gibt.
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