Bei der Gründung einer Limited Company zeichnet jeder Inhaber eine bestimmte Anzahl von Aktien und bezahlt den Gegenwert dafür an die Gesellschaft. Die Aktien werden der Firma praktisch abgekauft. Mit dem Erwerb dieser Aktien werden dem Inhaber der Aktien bestimmte Rechte eingeräumt, wie etwa ein Stimmrecht auf Gesellschafterversammlungen oder ein Anspruch auf Teile des Gewinns, den die Gesellschaft erwirtschaftet.
Die Einzahlungen aller Gesellschafter ergibt in Summe das eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft. Es erscheint in der Eröffnungsbilanz der Firma und muss entweder in bar erbracht werden. Alternativ können bei einer Limited auch Sachwerte oder auch eine Dienstleistung eingebracht werden, die dann ebenfalls zum Stammkapital der Gesellschaft zählen.
Verträge mit Dritten werden nach der Gründung nur noch mit der Limited Company direkt abgeschlossen, die als Vertragspartner nach Außen hin auftritt. Dementsprechend können sich Ansprüche aus diesen Verträgen immer nur gegen die Limited selbst richten, nicht aber gegen die Inhaber oder den oder die Geschäftsführer, denn es herrscht ein striktes Trennungsprinzip zwischen der Gesellschaft und den an der Gesellschaft beteiligten Gesellschaftern und Geschäftsführern.
Die Gesellschaft selbst haftet entgegen der irreführenden Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit ihrem gesamten Vermögen. Das Stammkapital ist gewissermaßen der Betrag der Gesellschafter zum Haftungsvermögen der Gesellschaft.
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