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Alles Wichtige verständlich und kompakt erläutert

#Limited 101 - die Basics

Das Wichtigste im Schnelldurchlauf

Firmennamen

Jede Firma braucht einen Namen - das ist auch in England nicht anders. Die wichtigste Voraussetzung für die Genehmigung eines Firmennamens ist, dass es in England noch keine eingetragene Firma mit dem gewünschten oder auch einem sehr ähnlichen Namen gibt.

Auch phonetisch, also vom Klang her, dürfen sich Firmennamen sich nicht gleichen oder sich zu ähnlich sein, so dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen oder zumindest erschwert wird. Existiert z.B. bereits eine Firma, die Hands Limited heißt, werden auch Namen wie Hands Public Limited Company, H and S Limited oder H & S Limited zurückgewiesen. Allerdings genügt meist ein Zusatz, um die Firmen wieder unterscheidbar zu machen. Ist beispielsweise der Namen Kimberly Ltd. schon vergeben, so lässt sich in der Regel dennoch eine Kimberly Services Ltd. oder eine Kimberly Consulting Ltd. problemlos registrieren, so dass die Benennung einer Firma keine Schwierigkeiten bereitet.

Der Firmenname muss sowohl in England als auch in der Schweiz zwingend den Zusatz "Limited", “LTD” oder "Ltd." aufweisen, um auf die Haftungsbeschränkung hinzuweisen. Dieser wird auch bei der Anmeldung einer Zweigniederlassung in der Schweiz behalten. Aus einer “Limited” wird in der Schweiz also nicht etwa eine “GmbH” oder “AG”, sondern alle drei sind unterschiedliche Rechtsformen.

Wird darauf nicht hingewiesen und der Rechtsformzusatz einfach weggelassen, so ist in bestimmten Fällen unter Umständen sonst eine Durchgriffshaftung möglich bzw. kommt ein Vertrag mit der Limited dann gar nicht erst zustande.

Firmennamen dürfen nicht irreführend sein

Bestimmte Begriffe sind für Firmennamen generell nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder bedürfen einer Genehmigung - vor allem Vokabeln, mit denen man eine Behörde oder staatliche Einrichtungen assoziieren könnte, oder welche, die ähnlich irreführend sein können, und solche, die geschützte Berufsbezeichnungen enthalten wie etwa Apothecary, Dentist oder Nurse.

Zur zuerst genannten Kategorie zählen unter anderem: British, Great Britain, National, Wales, England, International, Scotland, Welsh, English, European. Oder: Association, Federation, Institution, Authority, Council, Institute, Society, Assurance, Holding, Assurer, Charity, Insurance, Foundation, Patent, Royal, Royale, Royalty, King, Queen, Prince, Princess.

Näheres dazu findet sich auf der Infoseite des Companies Houses zum Thema Firmennamen.

Neben englischen Vokabeln kann der Firmenname auch deutsche Vokabeln enthalten oder ganz aus deutschen Wörtern bestehen, wofür es in England naturgemäß keinerlei Einschränkungen gibt. Welche Sprache zu favorisieren ist, richtet sich in erster Linie nach dem Geschäftszweck eines Unternehmens und noch mehr nach dessen Kunden.

Kunden eines normalen Handwerkerbetriebs in der Schweiz lieben in der Regel englische Vokabeln nicht so sehr. In manchen Branchen wie etwa der IT-Branche macht sich ein windschnittiger, englischer Firmenname im Gegensatz dazu aber vielleicht ganz prächtig.

Ob ein Firmenname noch zu haben ist, lässt sich direkt auf der Webseite des englischen Handelsregisters in Erfahrung bringen.

Hinweis: Die Registrierung eines Firmennamens sowohl in England als auch in der Schweiz beinhaltet nicht, dass der Name der Firma dadurch automatisch auch markenrechtlich geschützt ist - und umgekehrt. Man muss also unterscheiden zwischen registrierten Markennamen (Trade Mark) und einem eingetragenen Firmennamen. Nicht jedes geschützte Markenzeichen ist umgekehrt als Firma eingetragen, so dass im Zweifelsfall recherchiert werden sollte, ob eventuelle Rechtsansprüche bezüglich des gewünschten Firmennamens bestehen könnten.

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