Neben dem Stammkapital sind die Gründungskosten für eine GmbH eine weitere finanzielle Hürde, die es zu meistern gilt, denn eine GmbH-Gründung ist einerseits an Notare gebunden, die die Gründungsdokumente beurkunden müssen, bevor die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden kann, so dass bei einer Gründung stets - für nichts - Notariatsgebühren anfallen.
Da für die Ausarbeitung der Gesellschaftsstatuten gewisse, juristische Fachkenntnisse erforderlich sind, kann man diese in der Regel nicht einfach selbst entwerfen. So entstehen für die Erstellung der Statuten und weiterer Gründungsdokumente in der Regel auch dafür Anwaltsgebühren. Weiterhin ist entscheidend, ob eine Bargründung (einfach Gründung) vorgenommen wird, oder ob das Stammkapital durch Sacheinlagen (qualifizierte Gründung) erbracht wird. Ein Sachgründung verteuert eine GmbH-Gründung ebenfalls, da es einen schriftlichen Sacheinlagevertrag und einen Gründungsbericht einer anerkannten Revisionsstelle braucht.
Gründungskosten für eine GmbH liegen in der Regel bei mehreren tausend Franken
Das KMU Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft beziffert die Gründungskosten für eine GmbH im Schnitt und in Summe auf 1'950 bis 4'600 Franken - Geld das zusätzlich zum Stammkapital aufgebracht werden muss. Die Gründung einer GmbH ist somit also keineswegs eine preiswerte Angelegenheit, bedenkt man, dass man für den gleichen Preis heutzutage schon eine ganz wunderbare Ausstattung für ein kleines Büro bekommt.
Auch das ist in England anders, denn die ist nicht an Notare gebunden. Eigene Statuten entfallen ebenfalls, denn es gibt eine gesetzliche Mustervorlage, die sich am Bedarf von Kleinunternehmern orientiert und die für eine Gründung verwendet werden kann, so dass auch Anwalts- oder Beratungskosten nicht zwingend erforderlich sind. Eine englische Limited lässt sich so bereits ab 299.- CHF gründen, für die Rechtsanwälte und Notare in der Schweiz noch nicht einmal die Tür aufmachen oder den Telefonhörer in die Hand nehmen.