Nein, für die Gründung einer Limited Company sind keinerlei Englisch-Kenntnisse erforderlich, da die komplette Abwicklung aller Formalitäten für die Eintragung durch uns erledigt wird. Die Firmenunterlagen werden mit einer deutschen Übersetzung geliefert und auch nach der Gründung sind wir jederzeit Ihr Ansprechpartner.Optional kann auch die Verwaltung der Firma (Secretary Service) über uns gebucht werden, wobei wir uns um alle administrativen Aufgaben und um die Korrespondenz mit den englischen Behörden kümmern, so dass Sie selbst mit England nichts weiter zu tun haben.Englisch-Kenntnisse sind insofern nicht für die Gründung einer Limited notwendig.
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