Die erforderlichen Beglaubigungen für die Schweiz können nicht parallel beschafft, sondern sie müssen im Umlaufverfahren erstellt werden. Das bedeutet: Zunächst beglaubigt ein englischer Notar - oder das englische Handelsregister - verschiedene Firmenunterlagen, die im Anschluss vom englischen Aussenministerium (Foreign & Commonwealth Office) mit einer Apostille versehen werden.
Das Aussenministerium schickt die Unterlagen dann direkt an den beeidigten Übersetzer, der noch eine beglaubigte deutsche Übersetzung an diesen Unterlagen anbringt. Es müssen also nacheinander drei verschiedene Beglaubigungen auf den Dokumenten angebracht werden.
Zu den Bearbeitungszeiten der einzelnen Stellen, die alle sehr zügig arbeiten, gesellen sich dann noch die Postwege - insgesamt sind es vier bis zu Ihnen - und mindestens zwei Wochenenden.
Können beglaubigte Unterlagen nicht auch per Email verschickt werden?
Nein, weil es sich dabei dann um eine Kopie eines Originals handeln würde, die in dieser Form nicht akzeptiert wird, weil sie nicht fälschungssicher ist und manipuliert werden kann, etwa mit Bildbearbeitungssoftware.
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