Im ersten Jahr:
Einsendung eines Antrag zur Befreiung von der Pflicht zu Abgabe einer Steuererklärung in England unter Vorlage einer Steuersitzbescheinigung vom zuständigen Steueramt in der Schweiz.
Alternativ: Einsendung eines Antrags zur steuerlichen Ruhendstellung beim englischen Steueramt.
Bis 28 Tage nach dem Jahrestag der Firmengründung:
Abgabe des Confirmation Statements
Bis zum 30.09. des Folgejahres:
Einreichung der Bilanz (Annual Accounts)
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