Überall.
Denn: Für die steuerlichen Angelegenheiten in der Schweiz benötigen Sie keinen spezialisierten Treuhänder, da steuerrechtlich nicht zwischen einer Limited und einer inländischen GmbH oder Aktiengesellschaft unterschieden wird. Es kann prinzipiell also jedes beliebige Schweizer Treuhandbüro völlig ohne Probleme auch eine in der Schweiz ansässige Limited betreuen.
Sind Sie mit Ihrem bisherigen Treuhandbüro zufrieden, so wäre dieses die erste Wahl, weil man Sie und Ihrer steuerliche Situation dort schon kennt.
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