Obwohl für in der Schweiz ansässige Limited Companies in England keine Steuerpflicht besteht und dementsprechend auch keine Steuern zu entrichten sind, hat jede Limited Company zunächst eine Erklärungspflicht in England. Es müsste deshalb immer neun Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Steuererklärung (Tax Return) eingereicht in England werden, auch wenn die Steuerlast gleich Null beträgt.
"Schweizer Limiteds" können sich jedoch mit einem formlosen Antrag von der Pflicht zur Abgabe einer solchen Steuererklärung befreien lassen, wobei allerdings eine blosse Mitteilung dazu nicht genügt, sondern es muss als offizieller Beleg dazu eine Steuersitzbescheinigung aus der Schweiz vorgelegt werden. Die Steuersitzbescheinigung ist also für die britischen Steuerbehörden in diesem Kontext notwendig.
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