Nein. Es müssen nur Firmen angemeldet werden,
Wenn die Gesellschaft zum Beispiel zunächst nur gegründet wurde um den Firmennamen zu sichern, ohne dass Aktivitäten entfaltet oder Umsätze getätigt werden, so muss die Limited Company auch nicht angemeldet werden.
Befindet sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft nicht in der Schweiz und gibt es innerhalb der Schweiz auch keine Betriebsstätte, so muss eine Limited ebenfalls nicht in der Schweiz angemeldet werden.
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