Eine Limited muss zunächst beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden - in Form einer Schweizer Zweigniederlassung der englische Limited.
Die Handelsregisterämter haben dazu sehr spezielle Vorstellungen und deshalb gibt es dafür auch sehr spezielle Merkblätter, die im Wesentlichen die folgenden Dokumente für die Anmeldung einer Zweigniederlassung erforderlich machen.
Gemäß der Handelsregisterverordnung (HRegV) - die schweizweit gilt - müssen für die Anmeldung einer Zweigniederlassung vorgelegt werden:
Der oder die Geschäftsführer müssen dann mit diesen Unterlagen im Original persönlich zum Amt um die Anmeldung dort durchführen. Diese Aufgabe kann nicht delegiert werden. Mindest ein Geschäftsführer muss dabei in der Schweiz ansässig sein, wobei es selbstverständlich keine Vorschriften zu dessen Nationalität gibt.
Ähnliche Fragen:
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.
+41 44 500 28 35
info@easy-limited.ch
easylimited@protonmail.com
Weitere FAQ Kategorien: