In Punkto Haftungsschutz unterscheidet sich eine englische Limited Company nicht von einer Schweizerischen GmbH oder Aktiengesellschaft: Privat- und Firmenvermögen sind bei allen drei Gesellschaftsformen strikt getrennt. Für Verbindlichkeiten haftet die Firma, nicht jedoch die Inhaber, die im Falle eines Konkurses unbeschadet bleiben.
Anders als die Gründung einer GmbH oder AG erfordert die Gründung einer englischen Limited kein Mindeststammkapital. Anstatt mit 20'000 Franken kann eine Limited Company deshalb schon mit einem britischen Pfund pro Inhaber gegründet werden. Es kann auch beliebig mehr einbezahlt werden, allerdings ist das keine Voraussetzung, so dass Haftungsschutz auch für Unternehmer nun erschwinglich ist, denen einen GmbH oder AG zu überdimensioniert und zu teuer erscheint.
Das britsche Handelsregisteramt (Companies House) in Cardiff ist eines der modernsten in Europa, weil in den vergangenen Jahren dort alles rigoros digitalisiert worden ist. Eine Limited Company kann heute deshalb ohne aufwendigem Papierkram innerhalb eines Werktags auf elektronischem Wege in England registriert werden. Die Firmen sind sofort nach der Eintragung bereits rechtsfähig und können international verwendet werden.
Eine Limited Company gibt im Hinblick auf den Geschäftszweck nichts vor und kann ebenso wie eine GmbH oder Aktiengesellschaft für jeden (erlaubten) Geschäftszweck verwendet werden. Dementsprechend kunterbunt sind auch seit Jahren unsere Kunden: Vom blutjungen Hightech-Start-Ups über Handwerker hin zu Wellness- und Kosmetikstübchen oder Grafikbüros ist alles dabei. Eine Limited ist dabei keines nur etwas für trendige Hippster, sonder auch eher traditionellere Geschäftsmodelle lassen sich problemlos in eine Limited Company verpacken.
Gründung von britischen Limited Companies (LTDs) und weiteren Rechtsformen wie z.B. Companies Limited by Guarantee
Stellung einer Geschäftsadresse in London, die als offizielle Firmenanschrift für die Gründung von Gesellschaften verwendet werden kann.
Rechtssichere Firmendokumente erstellt von spezialisierten Anwälten, notarielle Beglaubigungen, beglaubigte Übersetzungen, Apostillen.
Hilfe bei der Eröffnung eines Geschäftskontos in England, der Schweiz oder auch in EU-Ländern.
Ganzjährige Betreuung von Firmen und Erledigung aller gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten, so dass keine Bußgelder entstehen.
Rechtssichere Firmendokumente und Anmeldeunterlagen für die Anmeldung einer Zweigniederlassung in der Schweiz.
Treuhänderische Stellung von Gesellschaftern, so dass Sie selbst nicht als Inhaber öffentlich in Erscheinung treten müssen. Ihre Privatsphäre bleibt so zuverlässig geschützt.
Unseren Gründungsunterlagen liegen Anleitungen und zahlreiche Arbeitshilfen bei; alle Kunden erhalten einen Zugang zu unserem Online-HelpDesk.
Unser freundliches und kompetentes Serviceteam steht Ihnen jederzeit telefonisch, per Chat oder Email zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen
Unser Einsteiger-Gründungspaket ermöglicht Ihnen die Gründung einer englischen Gesellschaft zu einem sehr günstigen Preis. Die Eintragung der Gesellschaft in das englische Handelsregister [Companies House] erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
Für die schnelle Inbetriebnahme einer Limited in der Schweiz haben wir verschiedene Gründungspakete zusammengestellt, die schlüsselfertig alle Firmenunterlagen und Beglaubigungen enthalten, die Sie für die Anmeldung einer Zweigniederlassung Vorort benötigen.
Spezielle Situationen erfordern zuweilen spezielle Lösungen: Ist für Ihr geschäftliches Fortkommen eine erhöhte Diskretion von Nöten, so sind unsere Nominee-Pakete das Passende, bei denen die Gesellschaftsanteile treuhänderisch durch uns verwaltet werden (Nominee Shareholder).