Eine Limited Company mit Verwaltungssitz in der Schweiz unterliegt den gleichen Steuern wie eine GmbH oder Aktiengesellschaft, d.h. es gibt hier keinen Unterschied, da es keine Sondervorschriften für ausländische Kapitalgesellschaften gibt, sondern diese sind den inländischen gleichgestellt.
Die Steuerämter erheben bei allen die folgenden Steuern:
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