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Shareholder, Director, Secretary - wer macht was?

Company Secretary (Firmensekretär)

Die Position des Company Secretary ist eine rein englische Erfindung und hat keine direkte Entsprechung in der Schweiz.

Traditionell ist ein Secretary in England für die Korrespondenz mit Behörden zuständig und in vielen Belangen auch deren offizieller Ansprechpartner. Er ist für die Pflege des Firmenregisters vorgesehen und fertigt Protokolle von Sitzungen oder Versammlungen an (Minutes).

Er oder sie ist zeichnungsberechtigt, kann also zum Beispiel Änderungs- oder die alljährlichen Rückmeldungen, die an das Companies House geschickt werden, abzeichnen. Gewichtigere Dinge, wie etwa das Unterzeichnen der Bilanz oder der Steuererklärung, unterliegen allerdings nach wie vor dem Geschäftsführer, dem die Verantwortung dafür obliegt.

Im Gegensatz zu einem klassischen Sekretär oder einer Sekretärin in der Schweiz ist ein englischer Secretary wesentlich stärker in administrative Arbeiten mit eingebunden, die in der Schweiz tendenziell eher vom Geschäftsführer einer Firma oder auch von Fachleuten wie Anwälten, Notaren oder Treuhändern erledigt werden.

Bis April 2008 war ein Secretary zwingend für die Registrierung einer Limited Company notwendig. Diese Pflicht wurde im Zuge der letzten Gesellschaftsrechtsreform (Companies Act 2006) in England allerdings abgeschafft, hauptsächlich, um sich an die Bedürfnisse von kleineren Betrieben oder auch Ein-Mann-Gesellschaften anzupassen.

Limited Companies können deshalb nun auch ohne Secretary gegründet werden. Allerdings muss sich dann jemand anderes um die zu erledigenden Pflichten in England kümmern.

Bei unseren Gründungspaketen CH004 Komfort-Limited und CH006 Sorglos-Limited wird ein Company Secretary für Ihre Gesellschaft von uns gestellt, der ganzjährig alle administrativen Aufgaben übernimmt, die in England anfallen.

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Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.

+41 44 500 28 35
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