Der Director ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Er trifft die Entscheidungen und unterzeichnet Verträge im Namen der Firma. Directors können gleichzeitig auch Gesellschafter der Firma sein, müssen es aber nicht.
Per Gesetz werden an einen Director in England keine speziellen Anforderungen gestellt und auch der Wohnort eines Directors und die Nationalität sind irrelevant. Er oder sie darf allerdings nicht jünger als 16 Jahre sein.
Ausgeschlossen sind lediglich Direktoren, denen die Tätigkeit als Geschäftsführer per Gerichtsbeschluss in England untersagt wurde, die dann als disqualifizierte Direktoren (Disqualified Directors) bezeichnet werden. Gründe für einen Ausschluss sind hauptsächlich das Begehen einer Straftat im Zusammenhang mit der Vertretung einer Gesellschaft, die Verletzung von Pflichten bei insolventen Gesellschaften oder ständige Verstösse gegen die Publizitätsvorschriften.
Mehrere Directors bilden zusammen das sogenannte Board of Directors, was mit Gesamtheit aller Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat übersetzt werden kann. Sofern die Satzung keine andere Regelung trifft, vertreten die Geschäftsführer einer Limited die Firma gemeinschaftlich, wobei einem Mitglied des Vorstands das Tagesgeschäft übertragen werden kann, der die Firma dann einzeln vertritt und an der Spitze des Direktoriums steht.
Dieser fungiert dann als so genannter Managing Director, wobei auch der amerikanische Ausdruck Chief Executive Officer (CEO) häufig in England anzutreffen ist. Seine genauen Befugnisse werden durch die Satzung und den Anstellungsvertrag geregelt.
Jede Limited Company braucht mindestens einen Geschäftsführer.
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