Entsprechend des Companies Act 2006 ist von jeder Limited Company zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ein Gesellschaftsbericht einzureichen, der die hinterlegten Eckdaten einer Firma bestätigt bzw. aktualisiert.
Dieser Gesellschaftsbericht wurde früher als Annual Return bezeichnet und heisst inzwischen Confirmation Statement.
Sinn und Zweck des Confirmation Statements - das in der Schweiz keine Entsprechung hat - ist es einerseits dem englischen Companies House zu signalisieren, dass die Gesellschaft noch aktiv und in Benutzung ist. Zeitgleich werden die beim Companies House hinterlegen Eckdaten und Personalangaben bestätigt, die, falls sich daran etwas geändert haben sollte, vor der Abgabe des Confirmation Statements aktualisiert werden müssen.
Das erste Confirmation Statement muss dabei genau ein Jahr plus höchstens 14 Tage nach der Gründung der Gesellschaft eingereicht werden und ab dann immer wieder im Jahresturnus.
Anders als bei zu spät eingereichten Jahresabschlüssen, wird die verspätete Abgabe eines Confirmation Statements nicht mit Bussgeldern sanktioniert. Allerdings werden Firmen, die gar kein Confirmation Statement einreichen, nach einigen Monaten von Amts wegen wieder gelöscht, weil davon ausgegangen wird, dass diese dann nicht mehr benötigt werden.