Jede englische Limited Company hat verschiedene, gesetzlich verankerte Berichts- bzw. Veröffentlichungspflichten, denen die Geschäftsleitung nachkommen muss, da ansonsten die Gesellschaft mit Ordnungsgeldern belegt oder/und von Amts wegen wieder gelöscht wird.
Diese Pflichten sind grundsätzlich jeder Limited auferlegt, egal ob die Gesellschaft nach der Gründung eine Geschäftstätigkeit aufnimmt oder inaktiv bleibt, und ebenso spielt es keine Rolle, ob die Limited in England oder außerhalb von England tätig ist.
Im Wesentlichen umfassen die Pflichten das Folgende:
Confirmation Statement
Einmal im Jahr muss ein sogenanntes Confirmation Statement eingereicht werden.
Sinn und Zweck des Confirmation Statements - das in der Schweiz keine Entsprechung hat - ist es einerseits dem englischen Companies House zu signalisieren, dass die Gesellschaft noch aktiv und in Benutzung ist. Zeitgleich werden die beim Companies House hinterlegen Eckdaten und Personalangaben bestätigt, die, falls sich daran etwas geändert haben sollte, vor der Abgabe des Confirmation Statements aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht werden müssen.
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Annual Accounts (Jahresabschluss):
Einmal jährlich müssen alle Limited Companies ihren Jahresabschluss (Annual Accounts) beim englischen Handelsregister einreichen.
Es geht hierbei um eine Publikationspflicht und damit um die Veröffentlichung des Abschlusses mit dem Zweck, diesen der Allgemeinheit zugänglich zu machen und nicht um die Einreichung des Jahresabschlusses beim englischen Steueramt.
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Tax Return (Steuererklärung)
Immer neun Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres ist beim englischen Steueramt eine Steuererklärung (Tax Return) einzureichen, auch wenn gar keine Steuern bezahlt werden müssen. In der Schweiz tätige Limiteds können sich von dieser Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung allerdings auch befreien lassen.
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