Der Gesellschafterbeschluss ist Teil der Anmeldeunterlagen für die Eintragung einer Zweigniederlassung in das Schweizer Handelsregister.
Da ein Beschluss auch auf einer Gesellschafterversammlung gefasst werden kann, ist dafür auch die Bezeichnung “Protokoll” gebräuchlich, wobei es sich streng genommen bei dem Beschluss um kein Protokoll handelt, sondern um einen sogenannten Zirkularbeschluss, der im Umlaufverfahren von den Gesellschaftern unterschrieben wird.
Dieser muss bei der Anmeldung unterschrieben von allen Gesellschaftern vorgelegt werden, wobei die Unterschriften auf diesem Beschluss NICHT beglaubigt sein müssen, sondern es genügt eine einfache Unterschrift jeweils.