Die bei der Gründung einer Gesellschaft übermittelten Angaben werden vom Companies House in einem Dokument zusammengefasst, das mit NEWINC (für new incorporation) bezeichnet wird.
Diese Dokumente bildet die komplette Gründung ab und enthält alle relevanten Angaben und Eckdaten von allen an der Gesellschaft beteiligten Personen.
Das Dokument kann bei einer Neugründung als Handelsregisterauszug verwendet werden, ist aber kein Handelsregisterauszug, weil es sich nicht aktualisieren lässt und nur den Zustand der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Eintragung in das englische Handelsregister beschreibt.
Spätere Änderungen lassen sich deshalb nicht mit einen NEWINC-Auszug dokumentieren.