Für die Gründung Ihrer neuen Gesellschaft wird aufgrund der englischen Anti-Geldwäsche-Vorschriften (Anti Money Laundering, AML) von allen an der Limited beteiligten Personen ein qualitativ hochwertiger Scan von der Identitätskarte oder dem Pass benötigt, so wie ein Wohnsitznachweis. Da es in Grossbritannien keine Meldepflicht wie in der Schweiz gibt, erfolgt der Nachweis eines Wohnsitzes dort traditionell über eine Verbrauchsrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf.
Der Nachweis muss deshalb zwingend datiert sein.
Infrage kommen Rechnungen für
Alternativ ginge auch:
NICHT als Adressnachweis gelten: