Obwohl für in der Schweiz ansässige Limited Companies in England keine Steuerpflicht besteht und dementsprechend auch keine Steuern zu entrichten sind, hat jede Limited Company zunächst eine Erklärungspflicht in England.
Es muss deshalb immer neun Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres eine Steuererklärung (Tax Return) eingereicht in England werden, auch wenn die Steuerlast gleich Null beträgt.
Da eine Null-Steuererklärung für die britischen Behörden allerdings kein Zugewinn ist, sondern nur überflüssige Arbeit, ist es alternativ auch möglich, sich von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien zu lassen. Dies kann mit einem formlosen Antrag durchgeführt werden, der in der Regel dazu führt, dass die gesamte Steuerakte für die Limited Company geschlossen wird.
Erforderlich dafür allerdings ist ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Firma in der Schweiz Ihre Steuern bezahlt, was mittels einer sogenannten Steuersitzbescheinigung des Steueramts Vorort bewerkstelligt werden kann.